AGB Obsthof Bey

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Obsthof Bey

§1 Geltungsbereich

Die AGB gelten für Verträge zwischen dem Obsthof Heino Bey, Groß Hove 136, 21635 Jork mit dem Auftraggeber, in unseren AGB als "Kunde" bezeichnet über den Erwerb einer Apfelbaumpatenschaft bzw. den Erwerb eines Gutscheins für eine Obsthofführung.
Als vereinbart gilt deutsches Recht. Der Gerichtsstand des Obsthofes befindet sich in 21614 Buxtehude.

§2 Zahlungsbedingungen und Preise

Lieferungen erfolgen ausschließlich gegen Vorkasse. Der Kunde kann den Kaufpreis bar oder mit einer Überweisung bezahlen, der Kaufpreis ist sofort mit Bestellung fällig.
Die Preise verstehen sich in Euro, inkl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Es gelten die jeweils aktuellen Preise zum Zeitpunkt der Bestellung.
Preisänderungen vorbehalten.
Vorherige Preise incl. im Umlauf befindlicher Bestellformulare Apfelbaumpatenschaft mit Preisangabe verlieren mit neuer Preisinformation ihre Gültigkeit.

§3 Informationspflicht des Käufers

Bei Bestellung einer Apfelbaumpatenschaft bzw. eines Gutscheins für eine Obsthofführung verpflichtet sich der Kunde zu wahrheitsgemäßen Angaben. Kosten durch Fehlleitung der Ware werden dem Kunden berechnet.

§4 Lieferbedingungen der Apfelbaum-Patenurkunde bzw. des Gutscheins für eine Obsthofführung

Nach erfolgter Zahlung wird die Apfelbaum-Patenurkunde bzw. der Gutschein für eine Obsthofführung mit individuellen Einträgen ausgefertigt und an den Kunden auf postalischem Weg versandt. Die Absendung per Post erfolgt innerhalb von 7 Tagen nach Eingang der Zahlung und nur innerhalb Deutschlands.
Originaloptik und Internetoptik der Apfelbaum-Patenurkunde bzw. des Gutscheins für eine Obsthofführung haben gegebenenfalls leichte Abweichungen. Diese Möglichkeit der Abweichung akzeptiert der Kunde bei Bestellung.

§5 Reklamation

Bei Reklamation innerhalb von 30 Tagen gilt: Sollte dem Obsthof trotz vom Kunden korrekt und leserlich ausgefüllter Bestellung ein Schreibfehler unterlaufen, der die individuelle Ausschreibung der Apfelbaum-Patenurkunde bzw. des Gutscheins für eine Obsthofführung betrifft, erfolgt die Ausstellung und Zusendung einer neu ausgefertigten Apfelbaum-Patenurkunde bzw. eines neu ausgefertigten Gutscheins für eine Obsthofführung per normalem Brief ohne Eilzustellung.

§6 Laufzeit Apfelbaumpatenschaft bzw. Gültigkeit von Gutscheinen für eine Obsthofführung

Eine Apfelbaumpatenschaft beginnt nach dem Eingang der Zahlung zu dem vom Kunden gewünschten Zeitpunkt. Beendet wird sie mit dem Ablauf des Kalenderjahres der Patenschaft am 31. Dezember. Eine Verlängerung der Apfelbaumpatenschaft ist auf Kundenwunsch möglich.
Die Einlösung ausgestellter Gutscheine für eine Obsthofführung ist innerhalb der gesetzlichen Frist möglich.

§7 Baumpflege Apfelaumpatenschaft

Die Pflege des Patenbaumes erfolgt durch den Betriebsleiter, wird in den Arbeitsalltag des Obsthofes eingebunden und erfolgt nach bestem Wissen um für alle Apfelbäume des Hofes ein bestes Ergebnis zu erzielen.

§8 Qualität und Ertrag Apfelbaumpatenschaft

Äpfel sind ein Produkt der Natur. Sie wachsen weder nach Handelsklassen, noch nach Größen oder nach Qualitäten sortiert auf den Bäumen. Trotz intensiver Pflege und Schutz nach bestem Wissen im integrierten Anbau können auch hier Schäden an Früchten und Bäumen entstehen, ebenso durch schlechtes Wetter oder höhere Gewalt. Die Qualität der Äpfel ist so, wie sie in der Gesamtheit vom Patenbaum geerntet wird. Der Obsthof kann die Fruchtqualität nicht als feste Aussage vorhersagen oder garantieren.
Da Natur nicht uniform ist, kann die Qualität auch noch von Baum zu Baum unterschiedlich sein. Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Qualität.
Sollte ein Apfelpatenbaum eingehen, so wird die Apfelbaumpatenschaft automatisch auf einen Baum gleicher Apfelsorte übergehen.

§9 Ernte Apfelbaumpatenschaft

Beim Erntefest, das den Kunden so früh wie möglich (siehe auch § 10) per Mail mitgeteilt wird, kann der Kunde den Ertrag seines Patenbaumes selbst ernten und bei eventuell höherem Ertrag als den garantierten 20 kg Mindesternte den Mehrertrag seines Patenbaumes kostenlos mitnehmen.
Sollte ein Patenbaum den garantierten Mindestertrag von 20 kg nicht erreichen, wird die fehlende Ertragsmenge aus der Ernte des Obsthofes gleicher Sorte, ebenfalls unsortiert, bis 20 kg aufgefüllt. Bei der Auffüllmenge besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Qualität.
Die Ernte erfolgt in vom Apfelbaumpaten mitgebrachten Gefäßen oder in auf dem Obsthof käuflich zu erwerbenden nostalgischen Apfelkisten.
Nach dem Erntefest besteht kein Anspruch mehr auf Selbsternte. Die Äpfel werden danach im Rahmen des Erntealltags abgepflückt und im Kühllager gelagert. Der Apfelbaumpate hat bis zum 30. November des Patenjahres die Möglichkeit, die zugesicherten 20 kg Mindestmenge in eigenen Gefäßen nach vorheriger Rücksprache abzuholen. Im Falle der Abholung nach dem Erntefest besteht kein Anspruch auf den eventuellen Mehrertrag.

§10 Informationen

Informationen über den Obsthof und seine öffentlichen Veranstaltungen werden auf dieser Internetseite bekannt gegeben.
Informationen in nicht festen Abständen rund um die Apfelbaumpatenschaft werden nur an die Apfelbaumpaten und nur per Mail verschickt.
Die Termine für die Erntefeste der Apfelbaumpaten werden so rechtzeitig wie sich die Natur voraussagen lässt, bekannt gegeben, Bekanntgabe meist Ende August oder Anfang September, ausschließlich per Mail.
Bedingt durch verschiedene technische Voraussetzungen übernimmt der Obsthof keine Garantie für den Empfang von Informationen bei Mails an Paten oder Besteller.
Der Kunde hat Sorge zu tragen, dass von ihm genannte E-Mail-Adressen erreichbar sind.

§11 Datenschutz, Gewährleistung, Haftung

Notwendige Daten für den Erwerb der Apfelbaumpatenschaft bzw. für den Erwerb eines Gutscheins für eine Obsthofführung werden gespeichert und im Zuge der Bestellung und Bearbeitung selbiger verwendet. Die persönlichen Daten behandelt der Obsthof vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
Der Obsthof haftet nicht für Aufträge, die von Personen mit Falschdaten oder mit Daten anderer Personen dem Obsthof in Auftrag gegeben werden. Jeder Missbrauch zieht eine Strafanzeige nach sich.

§12 ABG allgemein

Alle übrigen Bestimmungen bleiben unberührt, wenn eine Bestimmung unserer ABG nicht durchführbar ist und nicht wirksam wird.